Gewährleistung & Haftungsausschluss

 

Beim Kauf eines Motorrads oder Gespannes können verschiedene Rechte eine Rolle spielen. 

 

 

Gewährleistung /Haftung / Mängelhaftung

 

Die gesetzliche Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch und besteht unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.

 

Wenn ein Motorrad oder oder Gespann (von der Stange zB SWM, Changjiang oder QJ) bei Jochen Brett gekauft wird, ist Jochen Brett der Vertragspartner und Ansprechpartner für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

Die gesetzlichen Regelungen gelten grundsätzlich für die vom Verkäufer geschuldete Vertragsmäßigkeit der Ware. Treten innerhalb des gesetzlichen Zeitraums Mängel auf, können dem Verbraucher abhängig vom jeweiligen Fall und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechende Rechte gegenüber dem Verkäufer zustehen.

 

Wichtig: Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie!

Die Begriffe werden im Alltag häufig gleich verwendet, rechtlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Dinge:

 

Gewährleistung: gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer 

Herstellergarantie: freiwillige Leistung des Herstellers mit eigenen Garantiebedingungen. 

Eine Herstellergarantie ersetzt dabei nicht automatisch die gesetzlichen Rechte.

 

A) Die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern beginnt bei Übergabe der Ware an den Kunden.

B) Für Verbraucher/Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuware 24 Monate, für gebrauchte Artikel/Fahrzeuge 12 Monate.

C) Für Unternehmer, d.h. für das kaufmännische Geschäft gilt für Neuware 1 Jahr, für gebrauchte Artikel/Fahrzeuge ist die Gewährleistung/Sachmängelhaftung ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

 

D) Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.


E) Jochen Brett leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die er oder seine Zulieferer nach Vertragsabschluss allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Gewährleistung geht dahin, dass Jochen Brett nach seiner Wahl entweder die gelieferten Teile, bzw. erbrachte Leistungen, zurücknehmen oder neu liefern kann.

 

Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn Jochen Brett den Mangel nicht beheben kann. 

 

F) Gespannbau:

Der Verbraucher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anfertigung von Gespannfahrzeugen zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers hinsichtlich des vom Verbraucher bereitgestellten Fahrzeuges führen kann. 

 

G) Gespannbau im Eigenbau durch den Verbraucher:

Liefert Jochen Brett Bausätze oder Anbauteile für den Eigenbau-Gespannbau des Kunden, obliegt es ausschließlich dem Kunden selbst, die Anfertigung des Gespannfahrzeuges aus dem Bausatz korrekt und fachgerecht durchzuführen.  Jochen Brett haftet nicht für falschen, fehlerhaften oder nicht fachgerecht erfolgten Eigenbau bzw. Zusammenbau der einzelnen Komponenten oder deren Folgen daraus. 

 

Sämtliche Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen umgehend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (StVO; StVZO etc.).

Der Verbraucher hat die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung (zB. TÜV, DEKRA etc) in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung umgehend zu organisieren. Etwaige Ansprüche wegen Nichtabnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung sind ausgeschlossen. 

 

H) Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Waren, sowie vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadenverursachung wie zB  

  • Beleuchtungslampen – Reibbeläge – Zündkerzen – Filterelemente – Reifen – Antriebsritzel, Kettenrad und Antriebskette
  • Nicht zur Serienausstattung gehörendes Zubehör
  • Wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt wird (abweichend vom Handbuch) oder Abseits von befestigten Straßen / Wegen, oder bei motorsportlichen Wettbewerben eingesetzt wird. 

I) Die Gewährleistung umfasst nicht den Ersatz von Nebenaufwendungen wie Ein- und Ausbaukosten, Transport und Folgekosten etc. 

Beanstandete Ware ist stets nach vorheriger Genehmigung frachtfrei an uns einzusenden. Erweist sich die Beanstandung als zutreffend, dann liefern wir die ausgetauschten oder instandgesetzten Teile frachtfrei an. 

 

J) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. 

 

K) Die Gewährleistung erlischt weiter, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden. 

 

L) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsabschluss den Mangel kennt (§442 BGB). Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.

Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.

 

 

 

 

Das EU-Gewährleistungslabel

Ab dem 27.09.2026 gelten neue europäische Vorgaben zur Information über die gesetzliche Gewährleistung.

 

Das entsprechende EU-Label soll den Verbraucher beim Onlinekauf auf seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufmerksam machen. der Verbraucher findet die entsprechenden Informationen künftig im Zusammenhang mit den jeweiligen Produktangeboten.

 

Das EU-Gewährleistungslabel bezieht sich auf die gesetzlichen Rechte und ist nicht mit einer freiwilligen Herstellergarantie gleichzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Regel werden bei Jochen Brett keine Fahrzeuge online verkauft! Das Angebot auf der Homepage dient der Information. Der Verkauf erfolgt am Standort in Mühlacker-Mühlhausen nach umfangreicher Beratung, Einweisung und Probefahrt. 

 

 

 

Herstellergarantie

Viele Hersteller bieten zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine freiwillige Herstellergarantie an.

 

Wie lange diese Garantie gilt und welche Leistungen sie umfasst, legt der jeweilige Hersteller in seinen Garantiebedingungen fest. Deshalb können sich Garantiezeiten und Voraussetzungen je nach Marke, Modell und Fahrzeug unterscheiden.

 

 

 

Herstellerangaben unserer Marken bzw. Modelle, die wir vertreiben

Zum aktuellen Zeitpunkt bieten keine unserer Produkte über eine freiwillige zusätzliche Herstellergarantie!

 

SWM Urban 525                       2 Jahre Gewährleistung

Changjiang Siberian Express 2 Jahre Gewährleistung 

QJ Motors  SFT 900                2 Jahre Gewährleistung

 

Wichtig: Die Garantiebedingungen des Herstellers können Voraussetzungen enthalten, beispielsweise hinsichtlich Wartung, Nutzung oder Wartungsintervallen. Maßgeblich sind immer die jeweils gültigen Garantiebedingungen des Herstellers.

 

Wenn ein Fahrzeug unter eine entsprechende Herstellergarantie fällt, kann das EU-GARAN-Label Bestandteil der Produktinformation sein. Dieses Label wird dann direkt bei den jeweiligen Produktinformationen plaziert. Das EU-GARAN-Label ist keine zusätzliche Garantie und ersetzt auch nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

 

 

Trademark:

Die auf diesen Seiten verwendeten Markenzeichen und Unternehmensnamen sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.

 

 

Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung.

 

Stand 09/2026

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.